Eintragung ins Installateur-Verzeichnis |
||
Arbeiten am öffentlichen Netz bedürfen einer Zulassung. Ihre Kundenanlage muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Daher darf sie nur von einer Installationsfirma errichtet, verändert und gewartet werden, die bei einem Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragen ist. |
||
(C) 2013 - Alle Rechte vorbehalten |